Seit Jahren streiten sich die Darlehensnehmer der ADAXIO AMC GmbH beziehungsweise ihre Rechtsvorgängerin. Die GMAC-RFC Bank GmbH als Rechtsvorgängerin der ADAXIO AMC GmbH schloss Tausende von Immobilienkaufverträgen mit Verbrauchern ab, bis sie in 2008 GMAC-RFC Bank GmbH ihre Banklizenz zurückgegeben hat.
Aktuelle Entwicklungen: Widerruf Darlehensvertrag möglich
Der Widerruf eines zwischen der GMAC-RFC Bank GmbH und einem Darlehensnehmer geschlossenen Immobiliendarlehensvertrages ist aufgrund Fehlens fernabsatzrechtlicher Informationspflichten möglich, so das Landgericht Wiesbaden und jetzt auch das Landgericht Berlin.
Die Gerichte urteilen, dass ein mit der GMAC-RFC Bank GmbH geschlossener Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde und dies möglich war, weil die seinerzeitige GMAC-RFC Bank GmbH ihre fernabsatzrechtlichen vorvertraglichen Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Diese Pflichtverletzung führt zu einem Widerrufsrecht.
Historie: von der GMAC-RFC Bank GmbH zur ADAXIO AMC GmbH
Nach Rückgabe ihrer Banklizenz in 2008 benannte sich die GMAC-RFC Bank GmbH zunächst in GMAC-RFC Servicing GmbH um, dann in Paratus AMC GmbH. Diese Paratus AMC GmbH verschmolz mit der AMC Deutschland Holding GmbH. Diese verschmolzene Gesellschaft wurde dann wiederum „zurück“ in Paratus AMC GmbH umfirmiert, bevor dann die Änderung in ADAXIO AMC GmbH erfolgte.
Ansprüche aus einer Vielzahl der tausenden von geschlossen Darlehensverträgen wurden wohl mitsamt den gestellten Sicherheiten an ausländische Gesellschaften, etwa die E-MAC DE 2006-I B.V. oder die E-MAC DE 2009-I B.V. übertragen. Damit dürfte die GMAC-RFC Bank GmbH wohl einen Großteil dieser Darlehen weiterverkauft haben, so dass die ADAXIO AMC GmbH als ihre Rechtsnachfolgerin nicht mehr Forderungsinhaberin der betreffenden veräußernden Darlehensschulden ist. Weiter ist beachtenswert, dass für die Schlussbilanz der „alten“ Paratus AMC GmbH zum 31.08.2014, die im Zuge der Verschmelzung der Paratus AMC GmbH auf die AMC Deutschland Holding GmbH erstellt wurde, unter „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ lediglich 297.381,81 EUR auswies. Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass in dem Verkaufsprospekt der E-MAC DE 2009-I B.V. die zu veräußernden Darlehensforderungen sich auf beinahe 300 Millionen EUR summierten, ist durchaus möglich, dass in den verbliebenen 297.381,81 EUR überhaupt keine einzige Darlehensforderung mehr enthalten ist.
Unzulässige Zwangsvollstreckung durch die ADAXIO AMC GmbH
Die ADAXIO AMC GmbH versucht aus dem Darlehenssicherungsvertrag oder der eingetragenen Grundschuld in die Immobile oder das sonstige Vermögen der Darlehensschuldner und Grundstückseigentümer zu vollstrecken. Dabei war es bei den gerichtlich zu entscheidenden Sachverhalten von entscheidender Bedeutung, ob die ADAXIO AMC GmbH überhaupt (noch) Forderungsinhaberin aus dem jeweiligen Darlehensvertrag ist oder zumindest für den aktuellen Forderungsinhaber ermächtigt war, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Wer also letztendlich Inhaber der Forderungen aus den jeweiligen Darlehensverträgen und damit zur Zwangsvollstreckung berechtigt ist, muss eindeutig nachprüfbar sein.
Daher rät Rechtsanwalt Fürstenow den Darlehensnehmern, gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben wird, überprüfen zu lassen, ob die Zwangsvollstreckung zulässig ist. In 2015 und 2016 erklärten gleich mehrere Gerichte die betriebene Zwangsvollstreckung für unzulässig.
So hat etwa das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil bestätigt, dass die von der ADAXIO AMC GmbH gegen den Darlehensschuldner betriebene Zwangsvollstreckung unwirksam ist, weil dieser die Berechtigung zur Geldendmachung und damit auch zur Zwangsvollstreckung fehlte. Eine wirksam erteilte Einziehungsermächtigung, die die ADAXIO AMC GmbH zur Zwangsvollstreckung berechtigte, konnte das Oberlandesgericht nicht feststellen. Dieses Urteil ist nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung durch den BGH rechtskräftig.
Was können Darlehensnehmer gegen eine Zwangsvollstreckung unternehmen?
In jedem Fall sollten betroffene Darlehensnehmer überprüfen lassen, ob die gegen sie geführte Zwangsvollstreckung zulässig ist, so Rechtsanwalt Fürstenow. Be unzulässiger Betreibung der Zwangsvollstreckung kann sich der Darlehensnehmer mit einer Vollstreckungsgegenklage (Vollstreckungsabwehrklage) zur Wehr setzen.
Widerruf des Darlehensvertrages auch nach dem 21.06.2016 grundsätzlich möglich
Mit den bereits oben erwähnten Entscheidungen hat das Landgericht Wiesbaden und das Landgericht Berlin in einer Entscheidung aus 2018 die Widerrufsmöglichkeit aufgrund nicht ordnungsgemäßer Erfüllung fernabsatzrechtlicher vorvertraglicher Informationspflichten bestätigt, woraus sich folgendes ergibt:
Auch heute noch besteht die Möglichkeit, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 20.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge zu widerrufen, wenn die ab dem 21.06.2016 geltende gesetzliche Regelung zum Erlöschen des “ewigen“ Widerrufsrechts aufgrund konkreten Sachverhalts gerade keine Anwendung findet.
Diese Regelung greift nur dann „wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entsprochen hat.“ In den geschilderten und gerichtlich entschiedenen Fällen war der Widerruf deshalb möglich, weil gegen die gesetzliche vorvertragliche Informationspflicht verstoßen wurde und nicht etwa, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.
Was bedeutet dies für die Darlehensnehmer?
Rechtsanwalt Fürstenow rät allen Darlehensnehmern der GMAC-RFC Bank GmbH, den abgeschlossenen – sogar den bereits abgewickelten – Darlehensvertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen zu lassen.
Und noch ein Urteil: Anspruch auf Schadensersatz gegen die ADAXIO AMC GmbH
Die ADAXIO AMC GmbH wurde vom Landgericht Wiesbaden in 2016 zum Schadensersatz verurteilt, „da der tatsächliche Wert der Immobilie deutlich unter dem Kaufpreis lag und [ADAXIO AMC GmbH] nicht nachvollziehbar erklären konnte, wieso sie gleichwohl die Immobilie zu 100 % finanzierte.“ Damit hat das Landgericht die Verletzung besonderer Hinweis- und Aufklärungspflichten bestätigt, „weil sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden geschaffen hat bzw. dessen Entstehung begünstigt.“
Sind auch Sie mit der GMAC-RFC Bank GmbH einen Darlehensvertrag eingegangen? Zu dem oben geschilderten Themenkomplex berät Sie Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow gerne und bietet Ihnen vorab eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts an.