„Aus einem Gemälde wird ein NFT.“ Zunächst wurde das Bild kopiert, digitalisiert und in 10.000 Stücke aufgeteilt und als Non Fungible Tokens (NFT) verkauft. Ein Token, hier ein Teil des digitalen Bildes kostete den Erwerber 1.850 Euro pro Stück. Das verkaufte digitale Bild, eine JPG Datei, so wie sie vielfach im Internet zu finden ist, hat allerdings nichts mit dem echten Kunstwerk zu tun. Der Käufer erhält im Gegenzug das Eigentum an einem Teil des digitalisierten Kunstwerkes, kann es kopieren und verkaufen, oder sich anschauen, wann immer er möchte. Irgendwelche Eigentumsrechte an dem Original selbst leiten sich hieraus hingegen nicht ab, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow.
Doch was sind Tokens eigentlich
Ein Token ist zunächst nur ein Begriff für eine Kryptowährung, die aber, im Gegensatz zu einem 5 Euro Schein oder einem Bitcoin, nicht austauschbar ist. Jeder 5 Euro Schein ist gegen einen anderen austauschbar, denn sie haben immer denselben Wert, auch wenn inflationsbedingt die Kaufkraft davon sinkt. Tokens allerdings haben niemals denselben Wert, sie enthalten spezifische Informationen. Am besten zu vergleichen ist es mit einem Kinoticket, auf diesen stehen Informationen zum Besitzer, dem Platz, der Uhrzeit und dem Film selbst. Eine Kinokarte gleicht also trotz gleichem Film, und gleicher Uhrzeit nie einer anderen.
Eine Kryptowährung wird im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) nunmehr wie folgt definiert:
„Kryptowerte im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber …..als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird. Sie wird auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt.
„…Token können dabei, je nach Ausgestaltung, rechtlich unterschiedlich eingestuft werden, bspw. als Wertpapiere, Finanzinstrumente oder Vermögensanlagen.“
Durch den Erwerb des Tokens, wird im Falle von „Der Kuss“ von Klimt der Besitz des digitalisierten Kunstwerkes mit einer zugehörigen Prüfsumme auf einer Blockchain gespeichert. Die NFT´s werden in der Blockchain gespeichert, die Datei selbst, ist aber weder auf der Blockchain gespeichert, noch ist diese im exklusiven Besitz des Käufers. In den meisten Fällen befindet sich diese Datei auf einem Server, der einem Dritten gehört. Die NFT´s zeigen, wer das Eigentum wirklich hat, ein bloßer Screenshot oder ähnliches reicht nicht als Beweis dafür aus.
Das sagen die AGB´s dazu
In den AGBs der Galerie, die diese Token angeboten haben, steht, der Erwerber erhält mit dem Kauf der NFT’s eine exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, nicht unterlizenzierbare und übertagbare Lizenz zur Nutzung des erworbenen Teils von The Kiss. Somit erhält der Käufer alle Rechte des § 903 BGB eines Eigentümers bis auf das ausgeschlossene Recht zur Verarbeitung/ oder jeglicher anderer Veränderung des digitalisierten Kunstwerkes, berichtet Rechtsanwalt Fürstenow.
Da auch das österreichische Recht ein Verpflichtungs- und ein Verfügungsgeschäft fordert, ist in diesem Fall davon auszugehen, dass die Übertragung mithilfe der Blockchain stattfindet.
Dem Erwerb geht die Whitelisting Phase voraus, mit Hilfe der E-Mail-Adresse und der Adresse für die digitale Wallet, wird das Interesse am Kunstwerk gezeigt. Die Interessenten erhalten anschließend besondere priorisierte Angebote, wenn die Prägung der Einzelteile beginnt. Das Angebot besteht 24 Stunden lang und ist nur einmalig, danach gibt es keine weiteren Angebote. Welchen Teil des digitalen Kunstwerkes man erhält, sucht man sich nicht aus, es werden per Zufallsprinzip Teile ausgesucht und angeboten. Begrenzt werden diese auf höchstens 5 Kiss NFT’s pro Erwerber.
Zum Kauf muss man sich auf der Website registrieren. Es besteht kein Recht zum Kauf, das Belvedere kann den Verkauf ablehnen, ohne Angabe von Gründen. Die Verpflichtung des Belvederes aus dem Geschäft wird laut AGBs erfüllt, wenn der Link an die Wallet zugeschickt wurde. (Verfügungsgeschäft)
Das Eigentum an dem erworbenen Teil des Kunstwerkes wird auf die Blockchain übertragen. Laut den AGB´ gibt es keine Möglichkeit die Transaktion rückgängig zu machen.
Die Salvatorischen Klausel ist ähnlich formuliert wie in den AGBs die hierzulande genutzt werden.
Vor- und Nachteile dieser Technologie
Vorteile:
- Sie ermöglichen einen neuen Marktplatz für Künstler, der es ihnen ermöglicht, direkt an Sammler zu verkaufen und Lizenzgebühren zu erhalten, wenn die Kunst weiterverkauft wird;
- Die Tokens sind übertragbar und authentisch und garantieren Eigentum, der auf der Blockchain immer nachgeprüft und verifiziert werden kann;
Nachteile:
- Die Erfahrung und rechtliche Einordnung bei Kauf und Verkauf ist noch sehr gering;
- Wenn die Server offline gehen und die Dateien somit nicht mehr aufrufbar sind oder für den Fall dass die Dateien manipuliert worden sind oder mit NFT´s in anderen Blockchains erneut verknüpft und verkauft wurden, kann der Zugriff auf das eigene Eigentum nicht garantiert werden und ist somit abhängig von anderen;
- Es werden NFT´s erstellt von Inhalten, die den Erstellern nicht gehören und es werden unerlaubte Kopien, Plagiate oder Fälschungen veräußert;
Fazit
NFT´s sind eine relativ neue Asset-Klasse, die in Zukunft eine Reihe von rechtlichen und technischen Fragen aufwerfen werden, gibt Rechtsanwalt Fürstenow zu bedenken.
Rechtsanwalt Fürstenow berät Sie gerne in Fragen rund um dieses Thema.
Der Rechtsrat wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Hetman, erstellt.