Worum geht es?
In unserer heutigen Wirtschaft sind Patente und Lizenzen entscheidende Werkzeuge für Unternehmen, um ihre Innovationen zu schützen und gleichzeitig von diesen Innovationen zu profitieren. Durch Patente erhalten Erfinder das exklusive Recht, ihre Erfindungen zu nutzen und zu vermarkten, was einen wichtigen Anreiz für die Forschung und Entwicklung neuer Technologien darstellt. Die Patentanmeldung ist ein standardisiertes Verfahren, dass einer guten Vorbereitung bedarf, damit sobald als möglich der Patentschutz gewährleistet wird. Doch was geschieht, wenn ein Unternehmen oder eine Person eine Erfindung nutzen möchte, die bereits patentiert ist? Hier kommen Lizenzverträge ins Spiel, durch die Patentinhaber anderen die Nutzung ihrer Erfindungen erlauben können. Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow beleuchtet in diesem Rechtsrat die grundlegenden Aspekte von Patenten und Lizenzen und bietet praktische Handlungsempfehlungen für Vertragspartner.
Generell sollte ein Patent-Lizenz-Vertrag folgende Regelungen enthalten (Beispiel im Falle eines ausschließlichen Lizenzvertrages):
§ 1 Vertragsgegenstand
Hier sind die Vertragsschutzrechte (Patente und/oder Patentanmeldungen) und häufig auch das Vertrags–Know-how für die Umsetzung des lizenzierten Patentes definiert.
§ 2 Vertragsprodukte
Hier ist zu vereinbaren, welche Produkte unter Verwendung der lizenzierten Technologie hergestellt und vertrieben werden dürfen. Dies hat Bedeutung bei umsatzbezogenen Lizenzgebühren und bei der Bestimmung beziehungsweise Abgrenzung relevanter Produktemärkte.
Insbesondere hier, wenn auch nicht nur an dieser Stelle, kann das Kartellrecht von entscheidender Bedeutung sein. Hier ist vor allem die TT/GVO (Technologie Transfer-Gruppenfreistellungsverordnung) zu beachten, die gewisse wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zulässt. Die Folge eines kartellrechtlichen Verstoßes ist die Nichtigkeit.
§ 3 Vertragsgebiet
Die Vertragsparteien legen das Vertragsgebiet fest.
§ 4 Lizenzerteilung
Hier erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer z.B. eine Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb der Vertragsprodukte im Vertragsgebiet. Weiter ist zu regeln, ob Unterlizenzen erlaubt sind oder nicht.
§ 5 Lizenzgebühr
Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen ist die wichtigste Regelung, die Regelung über die Höhe der Lizenzgebühr. Zunächst müssen die Vertragsparteien sich für eine Umsatzlizenz oder für eine Stücklizenz entscheiden. Bei der Umsatzlizenz partizipiert der Lizenzgeber an den Preissteigerungen. Hier kann zur Absicherung des Lizenzgebers eine Mindestlizenzgebühr vereinbart werden oder ein sogenanntes Eintrittsgeld. Dies soll verhindern, dass der Lizenznehmer eine Lizenz nur deshalb genommen hat, um diese Lizenz gerade nicht zu verwenden, etwa zum Schutz seiner eigenen Produkte.
Auch hier sind kartellrechtliche Beschränkungen einer Preisabsprache zu beachten.
Bei der Möglichkeit einer Unterlizenz ist darauf zu achten, dass der gleiche Betrag vom Unterlizenznehmer über den Lizenznehmer an den Lizenzgeber fließt.
§ 6 Abrechnung und Zahlung der Lizenzgebühr
Hier legen die Vertragsparteien den Abrechnungszeitraum fest.
§ 7 Ausübungspflicht
Dies sogenannten Erfolgsklausel, die erworbene Lizenz auch tatsächlich zu nutzen, soll den Lizenzgeber davor schützen, dass seine Technologie blockiert und kaltgestellt wird. Als Rechtsfolge einer Pflichtverletzung, also der nicht Ausübung, kann entweder die Umwandlung von einer exklusiven in eine einfache Lizenz oder eine Vertragsstrafe vereinbart werden.
§ 8 Mindestqualitätsstandard/Zulassung
§ 9 Durchführung einer Werbemaßnahmen
§ 10 Lizenzvermerk
§ 11 Anmeldungen, Aufrechterhaltung der Vertragsschutzrechte bzw. der Verzicht hierauf
Zu Gunsten des Lizenznehmers ist zu gewährleisten, dass die Vertragsschutzrechte aufrechterhalten werden. Würde der Lizenzgeber die Zahlung der Patentgebühren an das Patentamt einstellen, so würde der Patentschutz verloren gehen und praktisch jeder könnte das Patent und die Lizenz nutzen. Daher sollte sich zu Gunsten des Lizenznehmers der Lizenzgeber entweder zur Aufrechterhaltung der Patente verpflichten oder aber dem Lizenznehmer die Möglichkeit einräumen, die Patente auf seinen Namen zu übernehmen.
§ 12 Mitteilung des Vertrags-Know-how
Dem Lizenznehmer wird im Falle der Lizenzierung Zugriff auf das Vertrags-Know-how durch die Übergabe aller Unterlagen gewährleistet.
§ 13 (Keine) Gewährleistung des Lizenzgebers
Es ist üblich, dass der Lizenzgeber versichert, über die Vertragsschutzrechte, also die lizensierten Patente, allein verfügungsberechtigt zu sein. Im Übrigen aber sämtliche Gewährleistung, wie etwa den Bestand der Vertragsschutzrechte, den Erfolg der Schutzrechtsanmeldung, die wirtschaftliche Nutzbarkeit, ausgeschlossen wird.
§ 14 Angriffs– und Verteidigungsgemeinschaft
Hier wird geregelt, in welchem Verhältnis die Vertragsparteien im Falle einer Verletzung der Vertragsschutzrechte durch einen Dritten Aufgaben und Kosten verteilt werden.
§ 15 Fortentwicklung der Vertragsprodukte
Hier wird zu Gunsten des Lizenznehmers geregelt, dass der Lizenzgeber auch in Zukunft bemüht ist, die Fortbewegung der Vertragsprodukte zu fördern.
§ 16 Vorkaufsrecht
Es kann sinnvoll sein, dem Lizenznehmer im Falle eines Abverkaufs der Patente an einen Dritten ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Denn der Lizenznehmer wird möglicherweise kein Interesse daran haben, dass ein anderer Inhaber der von ihm lizensierten Patente wird.
§ 17 Geheimhaltung
§ 18 Laufzeit des Vertrages
§ 19 anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform und sonstiges
Was können die Vertragspartner tun?
Für Patent-Inhaber
- Identifizierung potenzieller Lizenznehmer: Patent-Inhaber sollten aktiv nach Unternehmen oder Personen suchen, die von ihrer Erfindung profitieren könnten, um Lizenzvereinbarungen anzubahnen.
- Flexible Lizenzmodelle: Die Entwicklung verschiedener Lizenzmodelle (exklusiv, nicht-exklusiv, nach Regionen etc.) kann die Attraktivität der Patente für potenzielle Lizenznehmer erhöhen.
- Schutz der eigenen Rechte: Die Aufnahme von Klauseln zur Sicherung der Qualität, zur Geheimhaltung und zur Aufrechterhaltung der Patentanmeldungen schützt den Wert der Erfindung.
Für Lizenznehmer
- Sorgfältige Prüfung des Vertrages: Vor dem Abschluss eines Lizenzvertrags sollte eine gründliche Prüfung aller Klauseln erfolgen, idealerweise mit rechtlicher Unterstützung, um unerwünschte Verpflichtungen und Einschränkungen zu vermeiden.
- Verhandlung fairer Konditionen: Lizenznehmer sollten nicht zögern, Verhandlungen über Lizenzgebühren und -bedingungen zu führen, um eine faire Vereinbarung zu erreichen, die die Nutzung der patentierten Technologie ermöglicht, ohne die eigene Rentabilität zu gefährden.
- Innovation und Weiterentwicklung: Lizenznehmer sollten die lizenzierte Technologie als Basis für weitere Innovationen nutzen und dabei die Möglichkeiten für Verbesserungen und Anpassungen im Einklang mit den Vertragsbedingungen ausloten.
Fazit
Patente und Lizenzen spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung von Innovationen und der wirtschaftlichen Nutzung technischer Entwicklungen. Durch sorgfältig ausgearbeitete Lizenzverträge können Erfinder und Unternehmen ihre Erfindungen schützen, während ie gleichzeitig anderen die Möglichkeit geben, diese Erfindungen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Dies schafft eine Win-Win-Situation, in der sowohl Patent-Inhaber als auch Lizenznehmer von der gemeinsamen Nutzung von Technologien profitieren können.
Für Patent-Inhaber bietet die Vergabe von Lizenzen die Chance, Einnahmen aus ihren Erfindungen zu generieren, ohne selbst die gesamte Bandbreite der Produktion und des Vertriebs abdecken zu müssen. Gleichzeitig ermöglicht es Lizenznehmern, auf bestehende Technologien zuzugreifen und diese für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Um jedoch die Vorteile voll ausschöpfen zu können und rechtliche Fallstricke zu vermeiden, ist es essentiell, dass beide Parteien die Vertragsbedingungen genau verstehen und sorgfältig aushandeln.
Insbesondere sollten sie auf faire und transparente Lizenzgebühren, klare Regelungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Technologie sowie angemessene Schutzmaßnahmen für beide Seiten achten. Die Einhaltung von Kartellrecht und anderen gesetzlichen Bestimmungen spielt dabei ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Patente und Lizenzen nicht nur den rechtlichen Schutz von Erfindungen gewährleisten, sondern auch als strategische Instrumente für die kommerzielle Entwicklung und die Zusammenarbeit im technologischen Sektor dienen. Die sorgfältige Ausgestaltung von Lizenzverträgen ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow berät Sie hierzu gerne und bietet vorab eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts an.