Ganz aktuell kam es zu einem Urteil des OLG Frankfurt am Main (Urt. v. 06.12.2023 – Az.: 3 U 3/23) in einem Fall des Banking Betrugs durch eine sogenannte Phishingnachricht. Dabei folgte das OLG der Auffassung des LG Frankfurt a.M. und verneinte eine Rückzahlungspflicht des abhandengekommenen Geldes der Bank an den geschädigten Kunden.
Was ist geschehen?
Bei dem geschädigten Kunden der Bank handelte es sich um einen Anwalt und Steuerberater. Dieser habe auf einen Link, der per vermeidlicher SMS-Nachricht von der üblichen Nummer seiner Bank gesendet wurde, geklickt, um so eine Kontoeinschränkung zu verhindern, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow. Anschließend wurde er von einem Mann angerufen, welcher ihn dazu aufforderte, eine Bestätigung über die PushTAN-App der Bank vorzunehmen. Noch am selben Tag erging vom Konto des Geschädigten eine Abbuchung in Höhe von knapp 50.000€.
Was hat das Gericht entschieden?
Das OLG folgte der Auffassung des LG, dass die Bank dem Kunden nicht für den entstandenen Schaden aufkommen müsse. Dieser hätte sich durch die Freigabe der PushTan auf Raten des Anrufers grob fahrlässig verhalten, zumal für jede PushTan-Bestätigung auch immer der jeweilige Vorgangsgrund aufgeführt wird. So hätte ihm klar sein müssen, dass er gerade ein zur Zahlungssicherheit gedachtes Instrument in die Hände eines Dritten Betrügers legt, zumal die Bank vor der Freigabe der Zahlung auch eine weitere Bestätigung über die PushTan-App auf Erhöhung des Tageslimits über 50.000€ registriert hat. Dass der geschädigte Bankkunde offenbar sämtliche Warnhinweise und Anzeigen ignoriert hat und die Freigaben leichtfertig erteilte, stellt für die Bank keine einfache Fahrlässigkeit mehr dar. Zudem sei Phishing kein neues Phänomen, vor welchem auch regelmäßig gewarnt werde, sodass auch dies in die Urteilsfindung hineinfloss, wie auch die Tätigkeit des Klägers als Rechtsanwalt, der damit in beruflichen Dingen wie bspw. auch das mobile Banking, grundsätzlich erfahren sein sollte.
Welche Auswirkungen hat das Urteil und wie kann ich mich schützen?
Das Urteil zeigt deutlich auf, wie wichtig es ist, stets Vorsicht und Achtsamkeit in sämtlichen Bankangelegenheiten gelten zu lassen. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an und kann keine pauschale Aussage zu anderen ähnlich gelagerten Fällen geben. Hier ist es die Summe der Verdachtsmomente plus das Ignorieren wichtiger Anzeigen, die das Gericht dazu verleitet haben, den Rückzahlungsanspruch nach § 675v Abs. 3 BGB wegen grober Fahrlässigkeit zu verneinen. Daher ist es umso wichtiger, stets alle Warnzeichen ernst zu nehmen und im Zweifelsfall auch beim Kreditistitut nachzufragen. Seien Sie zudem auch gerade bei zugesendeten Links besonders wachsam, geben Sie niemals sensible Informationen über das Telefon an Dritte weiter und lesen Sie stets sämtliche Aufforderungen und Texte gewissenhaft durch. Natürlich kann man sich nicht vor jedem Betrug schützen, gerade da die Betrugsformen immer ausgefallener werden. In diesem Falle hätte eine Befolgung dieser Regeln den Betrug wohl aber von Anfang an verhindern können.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich dennoch Opfer eines Betruges wurde?
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen das Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und Ihre Bank informieren. Zudem sollten Sie eventuelle Phishing-Nachrichten oder E-Mails als Beweis sichern und Ihr Handy/Computer durch ein aktuelles Virenschutzprogramm scannen lassen. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei. Anschließend ist es außerdem äußerst ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren, der mit Ihnen die nächsten notwendigen Schritte bespricht und Ihren jeweiligen Einzelfall analysieren kann. Wie Sie im oben gezeigten Urteil sehen können, ist es für den Rückerstattungsanspruch nach §675v BGB von größter Bedeutung, ob Sie selbst in betrügerischer Absicht, grob fahrlässig oder aber nur leicht fahrlässig gehandelt haben. Im letzteren Fall hätten Sie in jedem Falle eine Chance darauf, Ihren Schaden durch Ihre Bank ersetzt zu bekommen. Diese Prüfung und ob die Geltendmachung letztlich tatsächlich Erfolg versprechend ist, muss jedoch unbedingt im Wege der Einzelfallprüfung erfolgen und kann nicht pauschal zugesagt werden.
Was können die Betroffenen tun? Ein kurzer Überblick
Vorbeugung:
- Wachsamkeit bei Links: Seien Sie besonders vorsichtig bei Links in SMS oder E-Mails, die von Ihrer Bank zu kommen scheinen. Überprüfen Sie die URL genau und kontaktieren Sie im Zweifel Ihre Bank direkt.
- Sensible Informationen schützen: Geben Sie niemals sensible Informationen wie Passwörter oder TANs telefonisch weiter. Banken fordern solche Informationen nicht auf diesem Weg an.
- Auf Warnungen achten: Beachten Sie sämtliche Warnhinweise Ihrer Bank-App oder Online-Banking-Plattform sorgfältig.
Im Fall eines Betrugs:
- Kontaktieren Sie Ihre Bank: Informieren Sie umgehend Ihre Bank, um Ihr Konto zu sperren und weitere Schritte zu besprechen.
- Sichern Sie Beweise: Bewahren Sie alle relevanten Informationen, wie Phishing-Nachrichten oder E-Mails, als Beweismittel auf.
- Scannen Sie Ihre Geräte: Führen Sie einen Virenscan durch, um sicherzustellen, dass Ihr Gerät nicht kompromittiert wurde.
- Erstatten Sie Anzeige: Melden Sie den Betrug bei der Polizei, um rechtliche Schritte einzuleiten.
- Konsultieren Sie einen Anwalt: Ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche unterstützen.
Sind Sie Opfer eines Betruges im Banking geworden oder haben weitere Fragen zu diesem Thema? Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow berät Sie hierzu sehr gerne.
Der Rechtsrat wurde von dem Mitarbeiter der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Herrn Ewert, erstellt und von Rechtsanwalt Fürstenow fachlich geprüft und finalisiert.