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Restschuldversicherung – Widerruf und Kündigung

22. November 2019

Eine Restschuldversicherung (bzw. Restkreditversicherung) ist eine besondere Risikolebensversicherung und wird abgeschlossen, um Ansprüche aus einem Darlehen bei Tod, Unfall oder Krankheit, oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers abzusichern.

 

Kritik an Restschuldversicherungen: Zu teure Preise

Besonders werden die Restschuldversicherungen aufgrund der zu teuren Preise kritisiert: Das Darlehen wird aufgrund von hohen Versicherungsprämien verteuert, während es für den Kreditnehmer keinen Mehrwert gibt.

Darlehensnehmer, die sich bereits für einen Darlehensvertrag bei einer bestimmten Bank entschieden haben, haben selbst keine Auswahlmöglichkeit darüber, bei welchem Versicherungsanbieter sie diese Versicherung abschließen können, da die Banken lediglich nur mit einem Anbieter kooperieren. Die Banken erhalten von dem jeweiligen Anbieter bei jedem Versicherungsabschluss eine Provision und eine Absicherung, wenn das Kredit nicht bezahlt werden kann. Dabei gibt es große Preisspannen und Unterschiede zwischen den Anbietern.

 

Kritik an Restschuldversicherungen: Leistungsverweigerungen

Zusätzlich gibt es viele versteckte Vertragsklausel, die zum Nachteil des Versicherers führen. Oft werden die Leistungen durch die Versicherung gar nicht ausgezahlt, wenn es z.B. Vorerkrankungen gab, die zum Tod des Versicherers führen konnten. So gehen die Restschulden an Angehörige über. Des weiteren gibt es weitreichende Ausschlusskriterien, die eine Auszahlung an den Versicherer schwer bzw. unmöglich machen, bspw. Wird bei Arbeitslosigkeit nur für die ersten 12 Monate abgegolten.

 

Missverständnis unter den Verbrauchern: Restschuldversicherung keine Pflicht

Viele Verbraucher denken, dass sie eine Versicherung abschließen müssen, wenn sie einen Kredit benötigen. Jedoch ist ein Abschluss einer solchen Versicherung nicht verpflichtend. Allerdings bekommen die Darlehensnehmer Druck eine abzuschließen, weil Banken nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Versicherung ein Darlehen gewähren. Dabei werden die Versicherungskosten nicht im Effektivzins berücksichtigt, weil sie oft zwei separate Verträge sind.

 

Widerruf einer Restschuldversicherung

Da die Kreditgeber oft den Eindruck vermitteln, dass ohne Abschluss der Restschuldversicherung kein Kredit gewährt werden, kann der Vertrag widerrufen werden. In der Regel beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage (§152 Abs. 1 VVG) bei Restschuldlebensversicherungen, bei sonstigen Restschuldversicherungen kann der Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen die Vertragserklärung widerrufen (§8 Abs. 1 S.1 VVG).

Hierfür muss eine Widerrufsbelehrung erfolgen. Nach Vertragsabschluss muss der Anbieter dem Kunden erneut das Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, indem auf die Kosten und die Freiwilligkeit der Versicherung hingewiesen wird ( §7a Abs. 5 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Dokumente. Diese Vorschrift gilt nur für Versicherungsverträge, in denen der Kreditvertrag der Hauptvertrag ist und die Restschuldversicherung nur als Nebenprodukt abgeschlossen wird. Für Gruppenversicherungsverträge, in der der Darlehensnehmer nur versichte Person und der Kreditgeber Versicherungsnehmer ist, sind die Informationspflichten nach §7d VVG zu beachten.

Bei verbundenen Verträgen, wenn also das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge somit eine wirtschaftliche Einheit bilden (§358 III BGB, BGH, Urteil vom 15.12.2009 – XI ZR 45/09), müssen Widerrufsbelehrungen auf die Besonderheiten bei einem verbundenen Geschäft hinweisen. Der Widerruf des Darlehensvertrages bei verbundenen Verträgen führt dazu, dass der Kreditnehmer nicht mehr an die Restschuldversicherung gebunden ist.

Zu beachten ist, dass das Darlehen bei einem Widerruf zurückzuzahlen ist. Bei fehlerhafter Belehrung ist nur der Nettokreditbetrag zu bezahlen.

 

Kündigung einer Restschuldversicherung

Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, so bleibt nur noch der einzige Weg, den Vertrag zu kündigen. Wurde mit dem Darlehen zusammen eine Restschuldversicherung abgeschlossen, lässt sich die Restschuldversicherung kündigen, wenn das Darlehen umgeschuldet oder vorzeitig getilgt wird.

 

Sonderkündigungsrecht

Wenn das Darlehen getilgt worden ist, so ist die Restschuldversicherung nicht mehr nötig. Es besteht dann ein Sonderkündigungsrecht, mit der Sie die Versicherung auffordern können, die anteiligen Prämien zurückzuzahlen.

 

Ordentliche Kündigung

Soll die Versicherung separat vom Darlehensvertrag gekündigt werden, so müssen die vertraglichen Kündigungsfristen beachtet werden. Grundsätzlich besteht das Recht, den nicht verbrauchten Anteil des Risikobeitrages an den Versicherungsnehmer zurückzuerstatten.

Bei Gruppenversicherungsverträgen ist die „versichte Person“ dem Versicherungsnehmer gemäß §7d VVG gleichgestellt und hat auch das Recht, den Vertrag sowohl zu kündigen als auch zu widerrufen.

 

Alternativen zur Restschuldversicherung

Um sich und seine Angehörigen abzusichern, gibt es günstigere Alternativen. So kann man beispielsweise eine Todesfallabsicherung abschließen. Ansonsten gibt es auch eine Risikolebensversicherung, die den Hinterbliebenen im Todesfall eine Hilfe sein kann.

Schließlich kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine günstigere Alternative zur Absicherung sein.

Zu allerletzt kann es sich lohnen, ein paar Monatsgehälter einzusparen, um größere Einkäufe oder Reparaturen im Haushalt ohne neue Schulden finanzieren zu können.

 

Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow berät Sie hierzu gerne und bietet vorab eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts an.

Der Rechtsrat wurde erstellt von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei Frau Dastan.